Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Edriva ein Label der MoonStar Communications GmbH für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten

Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags

 

  • Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („ Quotenhandel “) gemäß den § 37a Absatz 6 BImSchG und §§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung zu Grunde. 
  • Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der edriva ein Label der MoonStar Communications GmbH („ Edriva “) und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („ E-Auto “ bzw. „ E-Mobilisten “) über die Bestimmung und Berechtigung von Edriva als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). 
  • Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von Edriva die Übermittlung des Formulars an Edriva bestätigt und Edriva das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.

HINWEIS: Das Zustandekommen des Vertrags ist ggfs. auf die Vorgänge beim Auftraggeber anzupassen.  

  • Gegenstand des Vertrags   

  1. Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf Edriva gemäß §§ 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 2, 7 Absatz 5 S. 1 der 38. BImSchV für das in der Auftragsbestätigung genannte Elektrofahrzeug und Kalenderjahr. 
  2. Edriva ist berechtigt, die THG-Quote des E-Mobilisten an die eQuota GmbH, Harzer Straße 39, 12059 Berlin zum Zwecke der Vermarktung weiter zu übertragen. 
  3. Für jedes Elektrofahrzeug des E-Mobilisten ist für jedes Kalenderjahr ein getrennter Vertrag nach Maßgabe dieser AGB abzuschließen.
  • Entgelt für die Übertragung

  • (1) Der E-Mobilist erhält das von der Auftragsbestätigung erfasste Elektrofahrzeug ein Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. 
  • (2) Die Fälligkeit des Entgelts bestimmt sich nach der vom E-Mobilisten beim Bestellvorgang gewählten Auszahlungsoption und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der E-Mobilist seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 bis 3 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist. 
  • (3) Soweit dem E-Mobilisten in der Eingabemaske bei Abschluss des Vertrags mehrere Auszahlungsoptionen angeboten werden, kann der E-Mobilist frei zwischen diesen wählen. 
  • (4) Der E-Mobilist kann (sofern von Edriva angeboten) alternativ zur Auszahlung des Entgelts nach Maßgabe der § 3 (1) bis (3) im Rahmen des Vertragsschlusses auswählen, dass Edriva das Entgelt für die in der Auftragsbestätigung erfassten E-Autos an einen Dritten spendet oder der E-Mobilist einen anderen Gegenwert (z.B. Guthaben auf einer Ladekarte) von Edriva erhält. 
  • (5) Edriva ist nicht verpflichtet, dem E-Mobilisten mehrere oder alle Auszahlungsoptionen anzubieten. 

HINWEIS: Die Bestimmungen über das Entgelt sind ggfs. auf die tatsächlichen Vorgänge und Entgeltoptionen des Auftraggebers anzupassen.

Pflichten des E-Mobilisten

  • (1) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist Edriva eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung („Fahrzeugschein“) über die Website von Edriva zur Verfügung [ HINWEIS: Ggfs. anzupassen] stellen.  Der Fahrzeugschein ist bis spätestens 31. Januar des auf die Übertragung der THG-Quote folgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Auf Aufforderung von Edriva wird der E-Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist. 
  • (2) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist Edriva die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

Exklusivität

  • Der E-Mobilist sichert zu, dass er für das Kalenderjahr, für das der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.  
  • Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für das Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als Edriva als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist Edriva berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und das Fahrzeug zu verweigern. Edriva wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen [und eine Bearbeitungsgebühr von ## € in Rechnung stellen.]

Datenschutz

  • Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und Edriva geschlossenen Vertrags verarbeitet Edriva die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.
  • Zur Vertragserfüllung setzt Edriva Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind

Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet mit Auszahlung des Entgelts nach Maßgabe von § 3. 
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Edriva GmbHAnschriftTelefonnummerTelefaxnummer und E-Mail-Adresse, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Edriva-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Edriva-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [URL] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.
  3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, Berlin.
  4. Edriva kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. 
  5. Hinweis zu Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren: Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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